Satzung
§ 1
Es wird streng nach der Deutschen Skatordnung aus dem Jahre 1928 bzw. der Internationalen Skatordnung aus dem Jahre 1998 gespielt, natürlich inklusive Bock- und Ramschrunden
§2
Der Grundeinsatz beträgt 20,00 € pro Person und Spieltag.
Desweiteren wird um 1/8 Cent pro Punkt gespielt.
Aus Rücksicht auf die desolate wirtschaftliche Situation der Clubmitglieder ist der Verlust auf 15,00 € pro Skatabend begrenzt
§3
Der Spielort ist bei einem der Clubmitglieder und wechelt im monatlichen Rhytmus. Spielbeginn ist um 19.45 Uhr.
§4
Redeskat ist zu fortgeschrittener Stunde bzw. bei erhöhtem Alkoholspiegel erlaubt.
§5
Die Ehefrauen der Gastgeber haben für ausreichend Getränke und Snacks zu sorgen und auch im Laufe des Skatabends kontinuierlich bereitzustellen.
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